Page 6 - SINCONA Auction 81
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Auktionsbedingungen

          Für die SINCONA Auktion 81 gelten folgende Versteigerungsbe-  das früher eingegangene Gebot Vorrang. Gebote, die den Start-
          dingungen, welche durch die Abgabe eines schriftlichen, elektroni-  preis unterschreiten, können nicht berücksichtigt  werden. "Ent-
          schen, mündlichen  oder telefonischen Gebotes  vollumfänglich   weder/oder"-Aufträge sowie Auftragslimiten können nur bedingt
          anerkannt werden:                                 ausgeführt respektive berücksichtigt werden.  Der Versteigerer
                                                            kann, ohne Angabe von Gründen und ohne dafür zu haften, Ge-
         1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich im Namen der  bote ablehnen. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Käufer
           SINCONA Swiss International Coin Auction AG für Rechnung  über. Jeder erfolgreiche  Bieter ist für seine  Käufe persönlich
           des oder der ungenannt bleibenden Einlieferer und unter Beach-  haftbar und kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter ge-
           tung der  Regeln der International Association of Professional  kauft zu haben.
           Numismatists (IAPN, www.iapn-coins.org).
                                                         6. In Fällen der Regelbesteuerung (vgl. Ziff. 7, Absatz 1) ist auf den
         2. Der SINCONA Swiss International Coin  Auction AG (im
           Folgenden "Versteigerer" oder "SINCONA AG" genannt) unbe-  Zuschlagspreis ein Aufgeld in der Höhe von 20% zu entrichten.
                                                            Auf der Margenbesteuerung unterliegende (vgl. Ziff. 7, Absatz 3)
           kannte Bieter sind gebeten, sich vor der Auktion zu legitimieren.
           Ferner behält sich der Versteigerer vor, nach freiem Ermessen  und in der Schweiz ausgelieferte oder ausgehändigte Lose ist ein
                                                            Aufgeld in der Höhe von 22.5% (einschliesslich der gesetzlichen
           und ohne Angabe von Gründen Personen den Zutritt zu den Auk-
           tionsräumlichkeiten zu untersagen.               Mehrwertsteuer) zu entrichten.
                                                            Bei der  Teilnahme an der Auktion über eine „Live Bidding“-
           Der  Versteigerer ist mit Zustimmung der  Auktionsaufsicht be-  Plattform fällt kein zusätzliches Aufgeld oder eine zusätzliche
           rechtigt, von der im Katalog vorgesehenen Reihenfolge abzuwei-  Gebühr an.
           chen und Nummern zu vereinigen. Lose werden nicht aufgeteilt.
           Bei Meinungsverschiedenheiten kann ein Los vom Versteigerer  7. Für alle Münzen ausser für staatlich, zu Zahlungszwecken
           erneut  ausgerufen werden. Die  Auktion wird in deutscher und  geprägten Goldmünzen sowie für alle Medaillen, Banknoten, his-
           teilweise in englischer Sprache durchgeführt.    torische Wertpapiere, Orden, Antiquitäten, etc. wird auf das To-
                                                            tal der Auktionsrechnung (d.h. Zuschlagspreis plus Aufgeld und
         3. Schriftliche und telefonische Aufträge werden vom Versteigerer  allfällige Versandkosten und Versicherungsprämien) zusätzlich
           sorgfältig und interessewahrend, jedoch ohne  Gewähr, ausge-
           führt. Schriftliche Gebote (und solche auf elektronischem Weg)  die gesetzliche schweizerische Mehrwertsteuer in der Höhe von
                                                            7.7% erhoben (sog. Regelbesteuerung).
           können nur bei deren Eingang bis spätestens 24 Stunden (bzw.
           12 Stunden bei Geboten über eine Internetplattform) vor Aukti-  Auf staatlich zu Zahlungszwecken geprägte Goldmünzen und das
           onsbeginn berücksichtigt werden.  Telefonisches Bieten ist  darauf anfallende Aufgeld wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
           grundsätzlich möglich für  Stücke mit einem Schätzwert über  Für Käufer mit Wohnsitz in der Schweiz oder bei Auslieferung
           CHF 500 und muss bis spätestens 48 Stunden vor Auktionsbe-
           ginn angemeldet werden. Für das Zustandekommen einer Tele-  in der Schweiz wird auf die mehrwertsteuerpflichtigen Lose kei-
                                                            ne zusätzliche Mehrwertsteuer erhoben. Stattdessen ist die auf
           fonverbindung kann nicht garantiert werden.
                                                            diese Lose anfallende Mehrwertsteuer im entsprechenden  Auf-
           Die SINCONA AG sowie die Betreiber der zur Verfügung ste-  geldsatz (vgl. Ziff. 6) enthalten (sog. Margenbesteuerung).
           henden „Live  Bidding“-Plattform(en) sind darum  bemüht,  die  Die schweizerische Mehrwertsteuer und eine allfällige Margen-
           Verfügbarkeit sowie das technisch einwandfreie  Funktionieren  besteuerung entfallen, sofern die Auktionslose durch den  Ver-
           dieser Plattform(en) zu gewährleisten. Es ist Sache des Bieters,  steigerer ins Ausland spediert  werden.  Käufern  mit Wohnsitz
           sich rechtzeitig über die technischen Voraussetzungen und An-  ausserhalb der Schweiz, welchen die ersteigerten Auktionslose in
           forderungen dieser Plattformen zu informieren und die gegebe-  Zürich ausgehändigt werden, wird die schweizerische Mehrwert-
           nenfalls notwendigen Installationen und Anpassungen vorzu-
           nehmen. Die SINCONA AG lehnt jegliche Haftung für Schäden  steuer vorerst in  Rechnung gestellt, jedoch nach  Vorliegen der
                                                            definitiven Veranlagungsverfügung des Schweizer Zolls vom
           oder anderen Ansprüchen aufgrund von Unterbrüchen oder Ver-
           zögerungen wegen technischer Mängel oder Defekte ab.  Versteigerer vollumfänglich zurückerstattet.
                                                         8. Die Auktionsrechnung ist sofort nach  Erhalt, spätestens aber
         4. Für die Versteigerung sind nicht die  Abbildungen, sondern
           ausschliesslich die Beschreibungen zur jeweiligen Losnummer  innert  10 Tagen nach Auktionsende  zu  bezahlen. Nach  Ablauf
                                                            der Zahlungsfrist fällt der Käufer automatisch in Zahlungsverzug
           im  gedruckten Auktionskatalog massgebend. Der  im  Internet
           publizierte Auktionskatalog hat lediglich informativen Charakter.  und der Versteigerer ist berechtigt, Zinsen in der Höhe von 10%
                                                            p.a.  zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei
         5. Die Startpreise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Der  Verweigerung  der Abnahme behält sich der  Versteigerer das
           Zuschlag erfolgt in Schweizer Franken (CHF) durch den Ausruf  Recht vor, entweder gegen den Käufer auf Erfüllung des Vertra-
           des höchsten Gebotes und verpflichtet den Höchstbietenden zur  ges oder auf Ersatz des aus  der Nichterfüllung  entstandenen
           Abnahme des Loses. Bei gleich hohen schriftlichen Geboten hat  Schadens zu klagen oder aber vom Vertrage zurückzutreten.
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