Page 6 - SINCONA Auction 81
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Auktionsbedingungen
Für die SINCONA Auktion 81 gelten folgende Versteigerungsbe- das früher eingegangene Gebot Vorrang. Gebote, die den Start-
dingungen, welche durch die Abgabe eines schriftlichen, elektroni- preis unterschreiten, können nicht berücksichtigt werden. "Ent-
schen, mündlichen oder telefonischen Gebotes vollumfänglich weder/oder"-Aufträge sowie Auftragslimiten können nur bedingt
anerkannt werden: ausgeführt respektive berücksichtigt werden. Der Versteigerer
kann, ohne Angabe von Gründen und ohne dafür zu haften, Ge-
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich im Namen der bote ablehnen. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Käufer
SINCONA Swiss International Coin Auction AG für Rechnung über. Jeder erfolgreiche Bieter ist für seine Käufe persönlich
des oder der ungenannt bleibenden Einlieferer und unter Beach- haftbar und kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter ge-
tung der Regeln der International Association of Professional kauft zu haben.
Numismatists (IAPN, www.iapn-coins.org).
6. In Fällen der Regelbesteuerung (vgl. Ziff. 7, Absatz 1) ist auf den
2. Der SINCONA Swiss International Coin Auction AG (im
Folgenden "Versteigerer" oder "SINCONA AG" genannt) unbe- Zuschlagspreis ein Aufgeld in der Höhe von 20% zu entrichten.
Auf der Margenbesteuerung unterliegende (vgl. Ziff. 7, Absatz 3)
kannte Bieter sind gebeten, sich vor der Auktion zu legitimieren.
Ferner behält sich der Versteigerer vor, nach freiem Ermessen und in der Schweiz ausgelieferte oder ausgehändigte Lose ist ein
Aufgeld in der Höhe von 22.5% (einschliesslich der gesetzlichen
und ohne Angabe von Gründen Personen den Zutritt zu den Auk-
tionsräumlichkeiten zu untersagen. Mehrwertsteuer) zu entrichten.
Bei der Teilnahme an der Auktion über eine „Live Bidding“-
Der Versteigerer ist mit Zustimmung der Auktionsaufsicht be- Plattform fällt kein zusätzliches Aufgeld oder eine zusätzliche
rechtigt, von der im Katalog vorgesehenen Reihenfolge abzuwei- Gebühr an.
chen und Nummern zu vereinigen. Lose werden nicht aufgeteilt.
Bei Meinungsverschiedenheiten kann ein Los vom Versteigerer 7. Für alle Münzen ausser für staatlich, zu Zahlungszwecken
erneut ausgerufen werden. Die Auktion wird in deutscher und geprägten Goldmünzen sowie für alle Medaillen, Banknoten, his-
teilweise in englischer Sprache durchgeführt. torische Wertpapiere, Orden, Antiquitäten, etc. wird auf das To-
tal der Auktionsrechnung (d.h. Zuschlagspreis plus Aufgeld und
3. Schriftliche und telefonische Aufträge werden vom Versteigerer allfällige Versandkosten und Versicherungsprämien) zusätzlich
sorgfältig und interessewahrend, jedoch ohne Gewähr, ausge-
führt. Schriftliche Gebote (und solche auf elektronischem Weg) die gesetzliche schweizerische Mehrwertsteuer in der Höhe von
7.7% erhoben (sog. Regelbesteuerung).
können nur bei deren Eingang bis spätestens 24 Stunden (bzw.
12 Stunden bei Geboten über eine Internetplattform) vor Aukti- Auf staatlich zu Zahlungszwecken geprägte Goldmünzen und das
onsbeginn berücksichtigt werden. Telefonisches Bieten ist darauf anfallende Aufgeld wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
grundsätzlich möglich für Stücke mit einem Schätzwert über Für Käufer mit Wohnsitz in der Schweiz oder bei Auslieferung
CHF 500 und muss bis spätestens 48 Stunden vor Auktionsbe-
ginn angemeldet werden. Für das Zustandekommen einer Tele- in der Schweiz wird auf die mehrwertsteuerpflichtigen Lose kei-
ne zusätzliche Mehrwertsteuer erhoben. Stattdessen ist die auf
fonverbindung kann nicht garantiert werden.
diese Lose anfallende Mehrwertsteuer im entsprechenden Auf-
Die SINCONA AG sowie die Betreiber der zur Verfügung ste- geldsatz (vgl. Ziff. 6) enthalten (sog. Margenbesteuerung).
henden „Live Bidding“-Plattform(en) sind darum bemüht, die Die schweizerische Mehrwertsteuer und eine allfällige Margen-
Verfügbarkeit sowie das technisch einwandfreie Funktionieren besteuerung entfallen, sofern die Auktionslose durch den Ver-
dieser Plattform(en) zu gewährleisten. Es ist Sache des Bieters, steigerer ins Ausland spediert werden. Käufern mit Wohnsitz
sich rechtzeitig über die technischen Voraussetzungen und An- ausserhalb der Schweiz, welchen die ersteigerten Auktionslose in
forderungen dieser Plattformen zu informieren und die gegebe- Zürich ausgehändigt werden, wird die schweizerische Mehrwert-
nenfalls notwendigen Installationen und Anpassungen vorzu-
nehmen. Die SINCONA AG lehnt jegliche Haftung für Schäden steuer vorerst in Rechnung gestellt, jedoch nach Vorliegen der
definitiven Veranlagungsverfügung des Schweizer Zolls vom
oder anderen Ansprüchen aufgrund von Unterbrüchen oder Ver-
zögerungen wegen technischer Mängel oder Defekte ab. Versteigerer vollumfänglich zurückerstattet.
8. Die Auktionsrechnung ist sofort nach Erhalt, spätestens aber
4. Für die Versteigerung sind nicht die Abbildungen, sondern
ausschliesslich die Beschreibungen zur jeweiligen Losnummer innert 10 Tagen nach Auktionsende zu bezahlen. Nach Ablauf
der Zahlungsfrist fällt der Käufer automatisch in Zahlungsverzug
im gedruckten Auktionskatalog massgebend. Der im Internet
publizierte Auktionskatalog hat lediglich informativen Charakter. und der Versteigerer ist berechtigt, Zinsen in der Höhe von 10%
p.a. zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei
5. Die Startpreise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Der Verweigerung der Abnahme behält sich der Versteigerer das
Zuschlag erfolgt in Schweizer Franken (CHF) durch den Ausruf Recht vor, entweder gegen den Käufer auf Erfüllung des Vertra-
des höchsten Gebotes und verpflichtet den Höchstbietenden zur ges oder auf Ersatz des aus der Nichterfüllung entstandenen
Abnahme des Loses. Bei gleich hohen schriftlichen Geboten hat Schadens zu klagen oder aber vom Vertrage zurückzutreten.

