Page 6 - SINCONA Auction 66 - World Gold and Silver Coins and Medals, SINCONA Bullion Auction, World Banknotes
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Auktionsbedingungen
Für die SINCONA Auktion 66 gelten folgende Versteigerungsbe- das früher eingegangene Gebot Vorrang. Gebote, die den Start-
dingungen, welche durch die Abgabe eines schriftlichen, elektroni- preis unterschreiten, können nicht berücksichtigt werden. "Ent-
schen, mündlichen oder telefonischen Gebotes vollumfänglich weder/oder"-Aufträge sowie Auftragslimiten können nur bedingt
anerkannt werden: ausgeführt respektive berücksichtigt werden. Der Versteigerer
kann, ohne Angabe von Gründen und ohne dafür zu haften, Ge-
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich im Namen der bote ablehnen. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Käufer
SINCONA Swiss International Coin Auction AG für Rechnung über. Jeder erfolgreiche Bieter ist für seine Käufe persönlich
des oder der ungenannt bleibenden Einlieferer und unter Beach- haftbar und kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter ge-
tung der Regeln der International Association of Professional kauft zu haben.
Numismatists (IAPN, www.iapn-coins.org).
6. In Fällen der Regelbesteuerung (vgl. Ziff. 7, Absatz 1) ist auf den
2. Der SINCONA Swiss International Coin Auction AG (im Zuschlagspreis ein Aufgeld in der Höhe von 20% zu entrichten.
Folgenden "Versteigerer" oder "SINCONA AG" genannt) unbe- Auf entsprechend (mit «•») gekennzeichnete, der Margenbesteu-
kannte Bieter sind gebeten, sich vor der Auktion zu legitimieren. erung unterliegende (vgl. Ziff. 7, Absatz 3) und in der Schweiz
Ferner behält sich der Versteigerer vor, nach freiem Ermessen ausgelieferte oder ausgehändigte Lose ist ein Aufgeld in der Hö-
und ohne Angabe von Gründen Personen den Zutritt zu den Auk-
tionsräumlichkeiten zu untersagen. he von 22.5% (einschliesslich der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
zu entrichten.
Der Versteigerer ist mit Zustimmung der Auktionsaufsicht be- Bei der Teilnahme an der Auktion über eine „Live Bidding“-
rechtigt, von der im Katalog vorgesehenen Reihenfolge abzuwei- Plattform fällt kein zusätzliches Aufgeld oder eine zusätzliche
chen und Nummern zu vereinigen. Lose werden nicht aufgeteilt. Ge-bühr an.
Bei Meinungsverschiedenheiten kann ein Los vom Versteigerer
erneut ausgerufen werden. Die Auktion wird in deutscher und Die Auktionsrechnung ist nach erfolgtem Zuschlag sofort fällig
teilweise in englischer Sprache durchgeführt. und in Schweizer Franken (CHF) zu bezahlen.
3. Schriftliche und telefonische Aufträge werden vom Versteigerer Spezialregelung SINCONA Edelmetall-Auktion: Auf die Zu-
sorgfältig und interessewahrend, jedoch ohne Gewähr, ausge- schläge der Lose 2801-2928 entfällt kein Aufgeld (0%), aus-
führt. Schriftliche Gebote (und solche auf elektronischem Weg) drücklich auch nicht bei Teilnahme über eine «Live Bidding»-
können nur bei deren Eingang bis spätestens 24 Stunden (bzw. Plattform.
12 Stunden bei Geboten über eine Internetplattform) vor Aukti- 7. Für alle Münzen ausser für staatlich, zu Zahlungszwecken
onsbeginn berücksichtigt werden. Telefonisches Bieten ist
grundsätzlich möglich für Stücke mit einem Schätzwert über geprägten Goldmünzen sowie für alle Medaillen, Banknoten, his-
torische Wertpapiere, Orden, Antiquitäten, etc. wird auf das To-
Fr. 500.– und muss bis spätestens 48 Stunden vor Auktionsbe-
ginn angemeldet werden. Für das Zustandekommen einer Tele- tal der Auktionsrechnung (d.h. Zuschlagspreis plus Aufgeld und
allfällige Versandkosten und Versicherungsprämien) zusätzlich
fonverbindung kann nicht garantiert werden.
die gesetzliche schweizerische Mehrwertsteuer in der Höhe von
Die SINCONA AG sowie die Betreiber der zur Verfügung ste- 7.7% erhoben (sog. Regelbesteuerung).
henden „Live Bidding“-Plattform(en) sind darum bemüht, die
Verfügbarkeit sowie das technisch einwandfreie Funktionieren Auf staatlich zu Zahlungszwecken geprägte Goldmünzen und das
darauf anfallende Aufgeld wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
dieser Plattform(en) zu gewährleisten. Es ist Sache des Bieters,
sich rechtzeitig über die technischen Voraussetzungen und An- Für Käufer mit Wohnsitz in der Schweiz wird für entsprechend
forderungen dieser Plattformen zu informieren und die gegebe- (mit «•») gekennzeichnete, der Margenbesteuerung unterliegende
nenfalls notwendigen Installationen und Anpassungen vorzu- Lose keine zusätzliche Mehrwertsteuer erhoben. Stattdessen ist
nehmen. Die SINCONA AG lehnt jegliche Haftung für Schäden die auf diese Lose anfallende Mehrwertsteuer im entsprechenden
oder anderen Ansprüchen aufgrund von Unterbrüchen oder Ver- Aufgeldsatz (vgl. Ziff. 6) enthalten (sog. Margenbesteuerung).
zögerungen wegen technischer Mängel oder Defekte ab.
Die schweizerische Mehrwertsteuer und eine allfällige Margen-
4. Für die Versteigerung sind nicht die Abbildungen, sondern besteuerung entfallen, sofern die Auktionslose durch den Ver-
ausschliesslich die Beschreibungen zur jeweiligen Losnummer steigerer ins Ausland spediert werden. Käufern mit Wohnsitz
im gedruckten Auktionskatalog massgebend. Der im Internet ausserhalb der Schweiz, welchen die ersteigerten Auktionslose in
publizierte Auktionskatalog hat lediglich informativen Charakter. Zürich ausgehändigt werden, wird die schweizerische Mehrwert-
steuer vorerst in Rechnung gestellt, jedoch nach Vorliegen der
5. Die Startpreise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Der
Zuschlag erfolgt in Schweizer Franken (CHF) durch den Ausruf definitiven Veranlagungsverfügung des Schweizer Zolls vom
Versteigerer vollumfänglich zurückerstattet.
des höchsten Gebotes und verpflichtet den Höchstbietenden zur
Abnahme des Loses. Bei gleich hohen schriftlichen Geboten hat

