Page 6 - SINCONA Auction 80
P. 6
Auktionsbedingungen
Für die SINCONA Auktion 80 gelten folgende Versteigerungsbe- das früher eingegangene Gebot Vorrang. Gebote, die den Start-
dingungen, welche durch die Abgabe eines schriftlichen, elektroni- preis unterschreiten, können nicht berücksichtigt werden. "Ent-
schen, mündlichen oder telefonischen Gebotes vollumfänglich weder/oder"-Aufträge sowie Auftragslimiten können nur bedingt
anerkannt werden: ausgeführt respektive berücksichtigt werden. Der Versteigerer
kann, ohne Angabe von Gründen und ohne dafür zu haften, Ge-
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich im Namen der bote ablehnen. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Käufer
SINCONA Swiss International Coin Auction AG für Rechnung über. Jeder erfolgreiche Bieter ist für seine Käufe persönlich
des oder der ungenannt bleibenden Einlieferer und unter Beach- haftbar und kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter ge-
tung der Regeln der International Association of Professional kauft zu haben.
Numismatists (IAPN, www.iapn-coins.org).
6. In Fällen der Regelbesteuerung (vgl. Ziff. 7, Absatz 1) ist auf den
2. Der SINCONA Swiss International Coin Auction AG (im Zuschlagspreis ein Aufgeld in der Höhe von 20% zu entrichten.
Folgenden "Versteigerer" oder "SINCONA AG" genannt) unbe- Auf entsprechend (mit «•») gekennzeichnete, der Margenbesteu-
kannte Bieter sind gebeten, sich vor der Auktion zu legitimieren. erung unterliegende (vgl. Ziff. 7, Absatz 3) und in der Schweiz
Ferner behält sich der Versteigerer vor, nach freiem Ermessen ausgelieferte oder ausgehändigte Lose ist ein Aufgeld in der Hö-
und ohne Angabe von Gründen Personen den Zutritt zu den Auk-
tionsräumlichkeiten zu untersagen. he von 22.5% (einschliesslich der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
zu entrichten.
Der Versteigerer ist mit Zustimmung der Auktionsaufsicht be- Bei der Teilnahme an der Auktion über eine „Live Bidding“-
rechtigt, von der im Katalog vorgesehenen Reihenfolge abzuwei- Plattform fällt kein zusätzliches Aufgeld oder eine zusätzliche
chen und Nummern zu vereinigen. Lose werden nicht aufgeteilt. Gebühr an.
Bei Meinungsverschiedenheiten kann ein Los vom Versteigerer
erneut ausgerufen werden. Die Auktion wird in deutscher und 7. Für alle Münzen ausser für staatlich, zu Zahlungszwecken
teilweise in englischer Sprache durchgeführt. geprägten Goldmünzen sowie für alle Medaillen, Banknoten, his-
torische Wertpapiere, Orden, Antiquitäten, etc. wird auf das To-
3. Schriftliche und telefonische Aufträge werden vom Versteigerer tal der Auktionsrechnung (d.h. Zuschlagspreis plus Aufgeld und
sorgfältig und interessewahrend, jedoch ohne Gewähr, ausge-
führt. Schriftliche Gebote (und solche auf elektronischem Weg) allfällige Versandkosten und Versicherungsprämien) zusätzlich
die gesetzliche schweizerische Mehrwertsteuer in der Höhe von
können nur bei deren Eingang bis spätestens 24 Stunden (bzw.
12 Stunden bei Geboten über eine Internetplattform) vor Aukti- 7.7% erhoben (sog. Regelbesteuerung).
onsbeginn berücksichtigt werden. Telefonisches Bieten ist Auf staatlich zu Zahlungszwecken geprägte Goldmünzen und das
grundsätzlich möglich für Stücke mit einem Schätzwert über darauf anfallende Aufgeld wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
CHF 500 und muss bis spätestens 48 Stunden vor Auktionsbe-
ginn angemeldet werden. Für das Zustandekommen einer Tele- Bei Auslieferung oder Aushändigung der Lose innerhalb der
Schweiz wird für entsprechend (mit «•») gekennzeichnete, der
fonverbindung kann nicht garantiert werden.
Margenbesteuerung unterliegende Lose keine zusätzliche Mehr-
Die SINCONA AG sowie die Betreiber der zur Verfügung ste- wertsteuer erhoben. Stattdessen ist die auf diese Lose anfallende
henden „Live Bidding“-Plattform(en) sind darum bemüht, die Mehrwertsteuer im entsprechenden Aufgeldsatz (vgl. Ziff. 6)
Verfügbarkeit sowie das technisch einwandfreie Funktionieren enthalten (sog. Margenbesteuerung).
dieser Plattform(en) zu gewährleisten. Es ist Sache des Bieters, Die schweizerische Mehrwertsteuer und eine allfällige Margen-
sich rechtzeitig über die technischen Voraussetzungen und An- besteuerung entfallen, sofern die Auktionslose durch den Ver-
forderungen dieser Plattformen zu informieren und die gegebe- steigerer ins Ausland spediert werden. Käufern mit Wohnsitz
nenfalls notwendigen Installationen und Anpassungen vorzu- ausserhalb der Schweiz, welchen die ersteigerten Auktionslose in
nehmen. Die SINCONA AG lehnt jegliche Haftung für Schäden Zürich ausgehändigt werden, wird die schweizerische Mehrwert-
oder anderen Ansprüchen aufgrund von Unterbrüchen oder Ver- steuer vorerst in Rechnung gestellt, jedoch nach Vorliegen der
zögerungen wegen technischer Mängel oder Defekte ab.
definitiven Veranlagungsverfügung des Schweizer Zolls vom
4. Für die Versteigerung sind nicht die Abbildungen, sondern Versteigerer vollumfänglich zurückerstattet.
ausschliesslich die Beschreibungen zur jeweiligen Losnummer 8. Die Auktionsrechnung ist sofort nach Erhalt, spätestens aber
im gedruckten Auktionskatalog massgebend. Der im Internet
publizierte Auktionskatalog hat lediglich informativen Charakter. innert 10 Tagen nach Auktionsende zu bezahlen. Nach Ablauf
der Zahlungsfrist fällt der Käufer automatisch in Zahlungsverzug
5. Die Startpreise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Der und der Versteigerer ist berechtigt, Zinsen in der Höhe von 10%
Zuschlag erfolgt in Schweizer Franken (CHF) durch den Ausruf p.a. zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei
des höchsten Gebotes und verpflichtet den Höchstbietenden zur Verweigerung der Abnahme behält sich der Versteigerer das
Abnahme des Loses. Bei gleich hohen schriftlichen Geboten hat Recht vor, entweder gegen den Käufer auf Erfüllung des Vertra-

