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ges oder auf Ersatz des aus der Nichterfüllung entstandenen 14. Bei im Zeitpunkt des Auktionskaufs von Grading Instituten (wie
Schadens zu klagen oder aber vom Vertrage zurückzutreten. z.B. NGC, PCGS oder anderen) als echt zertifizierten und in
Plastikhaltern (sog. „Slabs“) eingeschweissten Münzen und Me-
9. Die Auktionslose werden grundsätzlich erst nach vollständiger daillen, entfällt jegliche Gewährleistung der Echtheit durch die
Bezahlung der Auktionsrechnung übergeben oder verschickt. Es SINCONA AG im Sinne von obiger Ziff. 13. Bei Münzen und
liegt allein im Ermessen des Versteigerers, Lose gegen Rechnung Medaillen in „Slabs“ wird sodann jegliche Haftung für von den
auszuhändigen. Im Ausland anfallende Abgaben, wie z.B. Zoll- Plastikhaltern verdeckte respektive von den Grading Instituten
gebühren und Steuern, sowie die bei einem Versand anfallenden nicht erkannte und nicht zertifizierte Mängel ausgeschlossen.
Versandkosten und Versicherungsprämien gehen vollständig zu
Lasten des Käufers. 15. Die Ansprüche des Käufers gegen die SINCONA AG in berech-
tigten Fällen von Reklamationen hinsichtlich des Zustandes oder
Der Versand in die Russische Föderation, in die Ukraine und der Unechtheit des Auktionsgutes beschränken sich auf die
nach Weissrussland erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko des
Empfängers. Rückerstattung des vom Käufer gezahlten Kaufpreises und Auf-
geldes (inkl. allfälliger MWST). Weitergehende oder andere An-
10. Das Eigentum des Einlieferers am versteigerten Auktionsgut sprüche des Käufers gegen die SINCONA AG oder deren Mitar-
bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Auktionsrechnung beiter sind unter jedwelchem Rechtstitel ausgeschlossen.
vorbehalten. 16. Die Namen der Einlieferer und Käufer werden grundsätzlich
11. Die Beachtung ausländischer Zoll- und Devisenvorschriften, etc. nicht bekanntgegeben. Der Versteigerer ist ermächtigt, alle Rech-
ist Sache des Käufers. Der Versteigerer lehnt die Verantwortung te des Einlieferers aus dem Auftragsverhältnis in eigenem Na-
für allfällige Folgen ausdrücklich ab, die sich aus der Zuwider- men gegenüber dem Käufer geltend zu machen.
handlung gegen derartige Bestimmungen ergeben können. 17. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist 8001
12. Die zu versteigernden Lose werden nach bestem Wissen und Zürich, Schweiz. Im Übrigen gelten die kantonalen sowie eidge-
Gewissen sowie mit grösster Sorgfalt beschrieben. Die Bieter nössischen Gesetze. Die Versteigerung sowie alle mit dieser in
haben die Möglichkeit, sich über den Zustand der Lose während Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte unterstehen aus-
der im Katalog angegebenen Besichtigungstage persönlich oder schliesslich schweizerischem Recht.
durch einen Vertreter zu informieren. 18. Sollten eine oder mehrere Bestimmung dieser Versteigerungsbe-
Begründete Reklamationen hinsichtlich des Zustandes des erstei- dingungen unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden,
gerten Auktionsgutes müssen bei der SINCONA AG mit einge- so tritt anstelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Be-
schriebenem Brief geltend gemacht werden. Eine Reklamation stimmung eine, in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und/oder
wegen Meinungsverschiedenheiten über den Erhaltungsgrad ei- unvollständigen Bestimmung am nächsten kommende, rechtsgül-
nes Loses wird nicht akzeptiert. Lose, welche mehr als ein Stück tige Regelung. Die Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit
beinhalten, sind von jeglicher Reklamation ausgeschlossen. einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der anderen Bestim-
mungen unberührt. Soweit die Versteigerungsbedingungen
Die SINCONA AG übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Er- mehrsprachig vorliegen, ist für die Auslegung stets der deutsche
haltungsgrad von Losen, die nach dem Auktionskauf einem Gra- Originaltext massgebend.
ding Institut (wie z.B. NGC, PCGS oder anderen) übergeben
werden, von diesem analog der Bewertung durch die SINCONA Zürich, im September 2022
AG zertifiziert wird.
13. Die Echtheit der Auktionsgüter wird gewährleistet. Der Gewähr-
leistungsanspruch wird ausschliesslich dem Käufer eingeräumt
und darf nicht an Dritte abgetreten werden. Die Geltendmachung
des Gewährleistungsanspruchs setzt voraus, dass der Käufer ge-
genüber der SINCONA AG sofort nach Entdeckung des Mangels
mit eingeschriebenem Brief Mängelrüge erhebt und der
SINCONA AG das gefälschte Auktionsgut im gleichen Zustand,
wie es ihm übergeben wurde, und unbelastet von Ansprüchen
Dritter zurückgibt. Der Käufer hat dabei auf eigene Kosten den
Nachweis zu erbringen, dass es sich beim Auktionsgut um eine
Fälschung handelt. Die SINCONA AG kann vom Käufer verlan-
gen, dass dieser auf eigene Kosten Gutachten von zwei unabhän-
gigen und in dem Bereich anerkannten Experten einholt, ist aber
nicht an solche Gutachten gebunden und behält sich das Recht
vor, zusätzlichen Expertenrat auf eigene Kosten einzuholen.

